
Die frühere Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer hat ein Sondergutachten zu Missbrauchsfällen im Jesuitenorden, insbesondere zur Frage der Verantwortung des Ordens dafür vorgelegt. Mit diesem Gutachten hatte sie der Provinzial der deutschen Jesuiten, Stefan Dartmann SJ, am 20. Mai betraut.
Der Bericht von Andrea Fischer steht im Internet auf den Seiten der Deutschen Provinz der Jesuiten als PDF-Datei der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Provinzial Dartmann dankt Andrea Fischer für die schnelle und sorgfältige Untersuchung, die im Wesentlichen die Ergebnisse des Berichts von Ursula Raue bestätigt, den diese als Beauftragte des Ordens zur Klärung von Fällen sexuellen Missbrauchs am 27. Mai vorgelegt hat. (Auch dieses Gutachten ist auf der Homepage des Ordens einzusehen.) Darüber hinaus habe, so Dartmann, die Untersuchung von Andrea Fischer wichtige Präzisierungen gebracht und eine Reihe von offen gebliebenen Fragen beantwortet. Frau Fischer dokumentiere in schonungsloser Offenheit das Leid der Opfer und das Versagen des Ordens in der Wahrnehmung seiner Schutzpflicht gegenüber den Betroffenen.
Der Bericht von Andrea Fischer formuliere, so Stefan Dartmann, Anmerkungen und Fragen, mit denen sich der Orden nun offen auseinandersetzen werde. Dies betreffe z.B. die Einbindung von Laien in die Leitungsstrukturen der Gymnasien und Internate, den Umgang mit vertraulichen ordensinternen Informationen und die Praxis der Versetzungen. Der Bericht wirft abschließend auch die aus Opfersicht drängende, bislang aber von Seiten des Ordens unbeantwortete Frage nach finanzieller Entschädigung auf. Dartmann: „Frau Fischer unterstreicht die Bedeutung einer ‚symbolischen Geste der tätigen Reue’ seitens des Ordens für die Opfer. Dieses ist nicht nur psychologisch, sondern auch unter dem Aspekt der Sühne verständlich und berechtigt. Unsere Position dazu, was das konkret heißen kann, werden wir im Orden noch vor Beginn der nächsten Verhandlungen am Runden Tisch zu klären versuchen.“