Satzungen
Was sind die Satzungen im Jesuitenorden?
Die Satzungen, auch Konstitutionen genannt, sind das Grundgesetz und zugleich die Lebensregel der Mitglieder des Jesuitenordens.
Wer hat die Satzungen des Jesuitenordens verfasst?
Die Ausarbeitung der Satzungen erfolgte durch Ignatius von Loyola nach Beratung mit den anderen Gründern des Jesuitenordens in einem längeren Zeitraum. Die erste grundlegende Regel „Formula Instituti“ wurde von Papst Paul III. am 27. September 1540 bestätigt.
Welche Rolle spielte Ignatius von Loyola bei den Satzungen?
Die Satzungen als Grundsätze der Gesellschaft Jesu sind die Normen, unter die Ignatius sein persönliches Leben stellte und denen er bis zum Tod treu blieb. Insofern lebt die Gesellschaft Jesu aus den Erfahrungen ihres Gründers.
Welche inhaltliche Basis haben die Satzungen des Jesuitenordens?
Die Satzungen erwuchsen aus einer Grundhaltung des Jesuitenordens, die auf den Geistlichen Übungen, den Exerzitien, basiert. Durch sie werden die Jesuiten zur endgültigen Entscheidung über ihr Leben und zur Bereitschaft hingeführt, Gott in der sichtbaren Kirche zu dienen. Diese aus den Geistlichen Übungen erwachsene Grundidee blieb der Leitgedanke des Ordens. So verbinden die Satzungen geistliche Erfahrungen mit Rechtsvorschriften und stellen keinen reinen Gesetzestext dar.
Woraus bestehen die Satzungen des Jesuitenordens?
Die Ordenssatzungen setzen sich zusammen aus einer Kurzfassung, dem „Examen generale“, die den Bewerbern vor der Aufnahme vorzulegen ist, und den Satzungen, den „Constitutiones“. In zehn Teilen legen diese die Bedingungen für die Aufnahme in den Jesuitenorden fest und nennen die Entlassungsgründe für ungeeignete Bewerber. Sie regeln die geistliche Formung und wissenschaftliche Ausbildung der jungen Jesuiten und deren endgültige Eingliederung in den Orden durch die Gelübde und die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben. Des Weiteren sind Vorschriften über die apostolischen Arbeiten der Ordensmitglieder enthalten, über ihre Beziehungen untereinander und ihr Verhalten gegenüber den Oberen. Abschließend folgen die Aufgaben des Generaloberen und Anweisungen zur Erhaltung des Wohls des ganzen Ordens. Der Originaltext aus der ersten Zeit blieb unverändert erhalten, wurde aber immer wieder durch Anmerkungen den Bedürfnissen neuer Zeiten angepasst.