Grenzen schützen oder Menschen? Bruder Dieter Müller SJ über zwei hoheitliche Aufgaben in einem Spannungsverhältnis, das aus der Balance gerät. Globale Bewegungsfreiheit für alle Menschen wird gerne von politisch linksstehenden Gruppierungen mit Slogans wie „Kein Mensch ist illegal“ oder „No Border! No Nation!“ gefordert. Jedoch bleiben die Vertreter dieser Idee in der Regel die Antwort auf die Frage nach der konkreten Ausgestaltung einer Welt ohne Grenzen schuldig. Solange es also Grenzen gibt, hat ein Staat durchaus das Recht zu kontrollieren, wer zu welchem Zweck das Land betreten und sich darin aufhalten möchte. Jedoch darf Grenzschutz niemals zu Abschottung und womöglich im nächsten Schritt zur „Remigration“ von unliebsamen Personengruppen führen. Mit Sorge beobachten wir – der JesuitenFlüchtlingsdienst sowie Anwälte, Menschenrechtsorganisationen und andere Akteure – die im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geplanten, teilweise schon umgesetzten gesetzlichen Verschärfungen in Deutschland und in der Europäischen Union. Grenzschutz hat in den letzten Jahren an politischer Priorität gewonnen; der Begriff „Festung Europa“ bringt es auf den Punkt. Dabei reden wir noch nicht von der Idee, Rückführungszentren in irgendwelchen Ländern außerhalb der EU zu installieren, sondern von den seit Jahren praktizierten gewaltsamen Pushbacks an den EU-Außengrenzen, beispielsweise in Kroatien und Bulgarien. Flüchtlinge, die in Nürnberg im Ukama-Zentrum im Kirchenasyl waren, berichteten immer wieder davon, zeigten uns Spuren von Hundebissen und Schlägen an ihrem Körper. Menschenrechtsorganisationen bestätigen diese illegale Praxis. Oder denken wir an den Umgang Italiens und Griechenlands mit in Seenot geratenen Flüchtlingen auf dem Mittelmeer. Internationale Bekanntheit erlangte in diesem Zusammenhang die Kapitänin Carola Rackete, als sie 2019 mit geretteten Flüchtlingen an Bord trotz eines Verbots der italienischen Behörden unter Berufung auf das Nothafenrecht die Insel Lampedusa anlief. Und erst kürzlich starben vor der griechischen Insel Chios wieder einmal 15 Menschen durch ein Schiffsunglück. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl und ihre griechische Partnerorganisation RSA gehen davon aus, dass es bei einem Abfangmanöver der Küstenwache zur Kollision der beiden Schiffe kam. Last but not least gehören zur Festung Europa auch die von Bundesinnenminister Dobrindt im Mai 2025 verstärkten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen. Diese hat das Verwaltungsgericht Berlin als rechtswidrig eingestuft und sie dauern dennoch bis heute an. Grenzen werden also nicht nur von Flüchtlingen überschritten, sondern in bedenklichem Ausmaß auch von Behörden und deren übergeordneten Regierungsstellen. Dabei geht es nicht „nur“ um Einzelschicksale, sondern um den Zustand unseres Rechtsstaats und um den der Europäischen Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, als den sie sich bezeichnet. In den Jahren, in denen ich schon für Flüchtlinge arbeite, gab es immer wieder Herausforderungen, sei es, dass Abschiebungshaft entgegen einer EU-Richtlinie in normalen Justizvollzugsanstalten vollzogen wurde, sei es, dass gegen Ordensangehörige und Pfarrverantwortliche wegen Gewährung von Kirchenasyl ermittelt wurde. Doch was nun mit der GEAS-Reform auf Hilfsorganisationen, Anwältinnen, Gerichte und natürlich auf die Flücht8 SCHWERPUNKT
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