Eine begrenzte Welt Grenzen schützen uns – und grenzen uns aus. Was, wenn wir selbst die Grenze sind? Lena Schützle wirft einen Blick auf den Menschen in einer begrenzten Welt. Grenzen sind ambivalente Phänomene. Sie grenzen ein und aus, bezeichnen ein Innen in Abgrenzung zum Außen und können sowohl schützend als auch bedrohend wirken. Darüber hinaus sind Grenzen oft uneindeutig, verhandelbar und verändern sich, während wir sie gleichzeitig als gesetzt verstehen müssen, um uns an ihnen zu orientieren. Dass es sich lohnt, aus verschiedenen Perspektiven auf den Menschen in einer begrenzten Welt zu blicken, zeigen die Themen des vorliegenden Heftes. Zur Einstimmung möchte ich auf zwei Grenzphänomene verweisen. Und zwar, dass wir uns als Menschen in einer – durch uns und für uns – begrenzten Welt befinden. Zunächst zu menschengemachten staatlichen Grenzen: Wer ist drin, wer ist draußen, ich male eine Linie, du darfst nicht vorbei. Grenzen bieten Schutz für die einen und verbieten Schutz für die anderen. Nicht nur in ihrer Folge sind sie ambivalent – Grenzen sind in ihrem Wesen nach beweglich und starr zugleich. Grenzen bedürfen einer Setzung, die meist historisch, naturwissenschaftlich, juristisch und/ oder philosophisch begründet und stetig argumentativ verteidigt werden muss. Wo welche Grenze exakt verläuft, kann selten objektiv „abgelesen“ werden, sondern ist immer auch eine folgenschwere Interpretationsfrage. Es braucht Verständigung und Zuschreibung, um sie erhalten und verändern zu können; zuweilen wird auch Gewalt akzeptiert, um Frieden durch Abgrenzung zu verteidigen. Grenzen sind also nicht unveränderlich, sondern verschieben sich mit der Zeit. Manche lassen sich sogar zeitlich aussetzen. Anhand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) lässt sich paradigmatisch zeigen, wie es möglich ist, staatliche Grenzen gerade dadurch zu stärken, indem man sie vermeintlich aufhebt. Personen, die nach der Reform – also ab diesem Sommer – eine EUAußengrenze ohne rechtliche Erlaubnis übertreten, müssen einen Überprüfungsprozess von sieben Tagen durchlaufen. In dieser Zeit gelten diese Menschen jedoch als noch nicht eingereist, obwohl sie eine EU-Außengrenze physisch überschritten haben müssen, um überhaupt in den Überprüfungsprozess aufgenommen zu werden. Die Staatsgrenze wird für diesen Fall zeitlich verschoben. Damit wird das internationale Übereinkommen umgangen, 12
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