• P. Alfred Delp SJ vor dem Volksgerichtshof. (Archiv)
  • Die Gelübdeformel auf Latein und Deutsch, die Delp im Gefängnis unterschrieb. (Archiv)
  • Delp war begeisterter Segler. (Archiv)
  • Alfred Delp SJ am Kolleg St. Blasien. (Archiv)
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Letzte Gelübde im Todestrakt

Drei Jesuiten, Bernhard Knorn, Edwin Rodrigues und Niccolo Steiner, legen am Sonntag den 8. Dezember ihre letzten Gelübde ab. Für den Orden ein historisches Datum: Vor 75 Jahren, am 8. Dezember 1944, legte P. Alfred Delp kurz nach seiner Verurteilung zum Tode im Berliner Gefängnis seine letzten Gelübde ab. Roman Bleistein SJ war ein Mitbruder von Delp und hat sich durch seine Forschung über den Widerstand der Jesuiten gegen den Nationalsozialismus einen Namen gemacht. Er berichtet von den letzten Gelübden Delps im Todestrakt.

P. Franz von Tattenbach und anderen Jesuiten wurde die Nachricht zugetragen - auf welche Weise, ist nicht mehr auszumachen -, P. Alfred Delp leide sichtlich darunter, dass Gott ihm die für den 15. August 1944 vorgesehene Ablegung der Professgelübde nicht zugedacht habe. Das war die große Sorge, die Delp bewegte.

Der Aufschub

Diese Sorge hatte einen tieferen Grund. Als Delp im Sommer 1943 an der Reihe gewesen wäre, seine letzten Gelübde abzulegen und damit die entscheidende Bindung an den Jesuitenorden einzugehen, wurden ihm die Gelübde aufgeschoben. Die Gründe, die P. Provinzial Rösch und seinen ordensinternen Beraterkreis zu diesem Schritt bewogen, sind aufgrund des geheimen Entscheidungsprozesses - beruhend auf sogenannten „Informationen“ von vier Patres - unbekannt. Mitbrüder äußerten die Vermutung, dass Delps zuweilen extravaganter Lebensstil; seine scharfe Kritik an anderen, vielleicht auch eine gewisse alltägliche Eigenwilligkeit diese Entscheidung verursacht haben mag. Dazu kommt, dass Delp 1942 nicht nur an einer Blut- und Stoffwechselkrankheit (Furunkulose) litt, sondern auch eine innere Krise durchmachte. Er tat sich schwer, in der neuen Lebenssituation  nach dem 18. April 1941 - fern der Aufgabe eines Schriftstellers und fern der häuslichen Ordensgemeinschaft - seinen Platz in der Gesellschaft Jesu neu zu  finden. Sicher ist, dass Delps Mitarbeit im Kreisauer Kreis beim Aufschub der Gelübde keine Rolle spielte; denn es war Rösch selbst gewesen, der ihn in den Kreisauer Kreis geholt hatte.

Da bereits im Rundbrief der Oberdeutschen Jesuitenprovinz vom Juni 1944 angekündigt wurde, Delp werde am 15. August 1944 seine letzten Gelübde ablegen, muss die Entscheidung zu seinen Gunsten im Frühjahr 1944 gefallen sein. Nicht unwichtig ist, dass Delp selbst über diese Entscheidung hocherfreut war; denn er hatte unter der Aufschiebung von 1943 merklich gelitten.

Der Plan

Nun überlegten seine Mitbrüder, ob es nicht möglich wäre, diese letzten Gelübde im Gefängnis abzulegen. Da bereits am 11. November 1940 der General der Jesuiten, P. Wladimir Ledóchowski, auf sein Recht der Zulassung zu den letzten Gelübden verzichtet und den deutschen Provinziälen „wegen der Schwierigkeiten des Briefwechsels“ dieses Recht verliehen hatte, hatte P. Provinzial Rösch die Erlaubnis zu den Gelübden gegeben. Weil Rösch sich ab Ende August vor der Gestapo verstecken musste und seine Amtsgeschäfte an P. Franz Xaver Müller übergegangen waren, wird dieser die Erlaubnis zur Gelübdeablegung in der Haftanstalt Berlin-Tegel erteilt haben. Als sich bei der Nachforschung zu den näheren Bedingungen für die Rechtsgültigkeit der Gelübde herausstellte, dass ein vom Provinzial Beauftragter zugegen sein muss, wenn der Vovent die Gelübdeformel laut liest und unterschreibt, fasste man einen verwegenen Plan. Könnte ein solcher juristischer Akt als normaler Besuch im Gefängnis getarnt werden? Nachdem die einzelnen Schritte dieses Planes bedacht waren, begann man sie ins Werk zu setzen.

Durch die Vermittlung der Gefängnispfarrer suchte man einen ruhigen, vernünftigen Wachtmeister zu gewinnen, der bei diesem „Gespräch“ dabei war. P. von Tattenbach bereitete ein Dokument vor, bei dem links der lateinische Wortlaut der Gelübdeformel stand und rechts die deutsche Übersetzung des Textes zu lesen war. Dies war nur eine Vorsorge, falls der beunruhigte Wachtmeister genau wissen  wollte, was sich in seiner Gegenwart abspielte. Endlich besorgte sich P. von Tattenbach im RSHA eine Besuchserlaubnis.

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