Missbrauchstäter aus dem Klerikerstand entlassen

Das im Dezember 2018 gefällte kirchenrechtliche Urteil gegen den Ruhestandsgeistlichen Peter R. wegen Missbrauchstaten ist rechtskräftig, wie das Bistum Hildesheim und Erzbistum Berlin heute mitteilten. R. wird aus dem Priesterstand entlassen und er verliert weitestgehend seine Pensionsansprüche. In Absprache mit Betroffenen werden 20.000 Euro für ein Projekt zur Aufarbeitung der Geschehnisse im Canisius-Kolleg gezahlt.

R. gilt als einer der Haupttäter am Berliner Canisius-Kolleg und soll sich außerdem im Bistum Hildesheim in verschiedenen Fällen der sexualisierten Gewalt schuldig gemacht haben. Das Urteil gegen den Priester wurde vom Kirchengericht des Erzbistums Berlin gefällt und inzwischen vom Vatikan bestätigt. Umgesetzt wird es nun vom Bistum Hildesheim, da Peter R. bisher ein Priester des Bistums Hildesheim ist und seine Ruhestandsbezüge von der Diözese bezieht.

Die Versorgung durch das Bistum wird nun auf ein Mindestmaß zur Grundsicherung im Alter angeglichen.  In Absprache mit den Nebenklägern werden 20.000 Euro als Startkapital in ein Projekt zur Aufarbeitung der Geschehnisse im Canisius-Kolleg und dessen Erforschung gezahlt. Diese Zahlungen sollen als Unterstützung dienen und zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Es sind keine Zahlungen in Anerkennung des Leids, wie sie in den entsprechenden Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz vorgesehen sind.

Der Provinzial der Deutschen Provinz der Jesuiten, Pater Johannes Siebner SJ, begrüßt das nun rechtskräftige Urteil: "Die Causa Peter R. beschämt uns, weil an ihr deutlich wird, dass der Orden in der Vergangenheit versagt hat und nicht rechtzeitig dafür gesorgt hat, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird. Nun liegt endlich ein kirchenrechtliches Urteil vor und ist auch rechtskräftig. Die Causa Peter R. wird für uns immer eine bleibende Verpflichtung sein, alles für den Kinderschutz zu tun: präventiv vorzubeugen, Anzeichen von missbräuchlichen Verhalten frühzeitig zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen."

Die gegen Peter R. verhängte Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das ein Kirchengericht verhängen kann. R. verliert damit alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte. Das heißt, er darf (mit Ausnahme der Erteilung einer Absolution an einen Gläubigen in Todesgefahr) keine Sakramente mehr spenden, keine kirchlichen Ämter mehr ausüben und sich mit seiner Kleidung nicht mehr als Priester zu erkennen geben.

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