Mit Bodensteuer gegen Vermögensungleichheit!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt und abgeschafft. Dies war längst überfällig – aus zwei Gründen:

Erstens: Grundbesitz ist einer der Haupttreiber von Vermögensungleichheit in Deutschland. Zweitens: Die bisherige Besteuerung von Grundbesitz war hoffnungslos veraltet und unangemessen.

Dazu sagt Dr. Jörg Alt, Leiter unseres Forschungsprojekts Steuergerechtigkeit & Armut: „Es ist höchste Zeit, dass in Deutschland über die Bedeutung von Grundbesitz für Vermögensungleichheit nachgedacht wird. Das Problem ist: Es gibt keine konsensfähige und verfassungskonforme Reformidee, auf die Bund und Länder sofort zurückgreifen könnte.“

Die Erkenntnisse des Forschungsprojekts Steuergerechtigkeit & Armut zeigen, so Dr. Alt, zwei mögliche Vorgehensweisen auf: Zunächst, Grundbesitz dem Privateigentum zu entziehen und den Kommunen zu übertragen, die dann Grund und Boden BürgerInnen und Betrieben zur Nutzung überlassen („Bernoulli-Plan“). Da dies politisch kaum durchsetzbar sein wird, ist die zweitbeste Lösung eine reine Bodensteuer, die der Grundbesitzer tragen muss und die nicht auf den Mieter abgewälzt werden kann. Eine Bodensteuer würde zudem den Wohnungsbau anregen. Konzepte hierzu sind erarbeitet, die Politik müsste sie lediglich aufgreifen.

Dr. Alt: „Beide Vorschläge wären auch für Entwicklungsländer sinnvoll, da sie mit einer Landerfassung und Landbesitzreform verbunden werden könnten.“

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