Mit einem vergleichsweise milden Urteil ist am 13. Mai vor dem Amtsgericht Nürnberg ein Verfahren gegen P. Jörg Alt SJ abgeschlossen worden. Er war wegen seiner Teilnahme an einer Klimaprotest-Blockade angeklagt, mit der er auf die Dringlichkeit der Klimakrise aufmerksam zu machen versuchte.
Vor dem Amtsgericht Nürnberg ist am 13. Mai der letzte noch offene Strafprozess gegen P. Jörg Alt SJ zu Ende gegangen. Er hatte sich am 1. September 2023, dem Weltgebetstag zur Bewahrung der Schöpfung, an einer unangemeldeten Straßenblockade auf dem Münchner Altstadtring beteiligt. Weil deswegen ein Stau von rund 15 Minuten entstand, wurde Pater Alt zusammen mit drei weiteren Beteiligten angeklagt.
Die Richterin verhängte gegen Pater Alt eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 10 Euro und lag damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von 40 Tagessätzen. Sie erklärte ihr mildes Urteil mit der Motivation von Pater Alt: „Die Gefahr durch die Klimaerwärmung ist real, die Zeit drängt, es wird zu wenig dagegen getan.“ Außerdem hätten die Angeklagten nicht aus persönlichem Interesse gehandelt, sondern zum Wohl der Allgemeinheit, auch wenn sie sich dafür „eine Menge Ärger“ einhandelten.
Zudem erklärte die Richterin, dass die Straßenblockade zwar grundsätzlich geeignet, aber nicht angemessen gewesen sei, um auf das Anliegen aufmerksam zu machen. Denn Zwang dürfe kein Mittel sein, um politische Meinungen zu beeinflussen. Daher sei die Protestaktion juristisch als strafbare Nötigung zu werten.
Politik: Zu wenig Einsatz fürs Klima
Pater Alt akzeptierte das Urteil. „Die Bunderegierung und die Bayerische Staatsregierung tun nicht genug, um den Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens, des ‚Klimaurteils‘ des Bundesverfassungsgerichts, Art. 20a Grundgesetz (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Rechte der kommenden Generationen), des Klimagesetzes und ihrem Amtseid, nach dem sie Schaden vom Volk abwenden und seinen Nutzen mehren sollen, nachzukommen. Das sah das Gericht auch so, indem es unsere Beweisanträge als wahr unterstellte“, sagt Pater Alt. „Dass es dennoch zu einer Verurteilung kam, ist für mich sehr enttäuschend. Aber besonders betrübt mich, dass mein Protest es nicht vermocht hat, irgendetwas zur Linderung des Leidens im Globalen Süden und zur Minderung der Gefahren für junge Generationen beizutragen.“
Pater Alt beteiligte sich in den vergangenen Jahren mehrfach an Aktionen der Aktivistengruppe „Letzte Generation“, darunter an Protesten gegen Lebensmittelverschwendung sowie Straßenblockaden in Nürnberg, München und Berlin. Da Pater Alt eine Geldstrafe, zu der er verurteilt worden war, nicht zahlte, verbrachte er im vergangenen Jahr 25 Tage als Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.