Vor 50 Jahren veröffentlichte Paul VI. "Humanae vitae", dessen Verbot der künstlichen Verhütung in der katholischen Welt bis heute diskutiert wird. Die Enzyklika aus der Sicht eines Nachgeborenen. | Von Andreas R. Batlogg SJ
Vor fünfzig Jahren: Wen "juckt" heute noch ein päpstliches Schreiben, das seinerzeit im gesellschaftlich dramatischen Wendejahr 1968 erschien, (außerkirchlich) für einen globalen Medienhype sorgte und (innerkirchlich) lautstarke Proteste verursachte, über Jahre hinweg? Wer heute Theologie studiert, weiß meist nichts mehr davon: Alles weit weg, Geschichte, so fern wie vielleicht das Reformkonzil von Trient (1545-1563).
Oft wurde und wird das mit 25. Juli 1968 unterzeichnete, wenige Tage später veröffentlichte
Schreiben abschätzig "Pillenenzyklika" genannt - was weder dem Text noch seinem Verfasser gerecht wird. Denn es geht darin keineswegs nur um das Verbot künstlicher Verhütungsmittel. Heute, fünfzig Jahre
später, kann man das deutlicher sehen und (an)erkennen als in der aufgeheizten Stimmung des Sommers 1968, auf den ein "heißer Herbst" folgen sollte: Als viele Bischofskonferenzen, um "Schadensbegrenzung"
bemüht, Erklärungen veröffentlichten, in denen der Wert der persönlichen Gewissensentscheidung betont wurde. Die Deutsche Bischofskonferenz reagierte umgehend, die österreichischen Bischöfe einen Monat später. Beide Konferenzen veröffentlichten nach den Tagungsorten benannte Texte: die "Königsteiner" (30. August) und die "Mariatroster Erklärung" (22. September).