Reinhold Sebott SJ

Pater Reinhold Sebott SJ begann nach der Philosophie in Pullach und der Theologie in Sankt Georgen sowie einer Zeit als Erzieher im Aloisiuskolleg in Bonn-Bad Godesberg mit dem Studium des Kirchenrechts in Rom. Nach dem Erwerb des Bakkalaureats und Lizentiats im Kirchenrecht wurde er dort 1974 promoviert und 1977 in Sankt Georgen habilitiert und im gleichen Jahre hier zum Professor extraordinarius, 1981 zum Professor ordinarius ernannt. 1980 hatte er außerdem an der Pontificia Universitas a Sancto Thoma Aquino, dem Angelicum der Dominikaner in Rom, den Grad eines Doctor theologiae erworben mit seiner Dissertation »Die theologische Grundlegung des Kirchenrechts in der katholischen Kirche«. Zusätzlich lehrte er in Rom Staatskirchenrecht an der Gregoriana. Für die Tätigkeit in Rom war P. Sebott ursprünglich destiniert und sollte eigentlich nur seinen Vorgänger in Sankt Georgen, Prof. P. Dr. Johannes Günter Gerhartz SJ, der 1972 Provinzial der Niederdeutschen Provinz und 1978 erster Provinzial der aus der Nieder- und der Ostdeutschen Provinz vereinigten Norddeutschen Provinz der Jesuiten geworden war, vertreten. Als P. Gerhartz dann aber 1983 als Sekretär der Gesellschaft Jesu in die Generalskurie nach Rom versetzt wurde, übernahm P. Sebott allein die Verantwortung für das Fach Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen. In seine Amtszeit fielen die nicht immer leichten Übergänge von der früheren zur neuen Studienordnung ab 1982 und das Erscheinen des neuen Codex iuris canonici 1983. P. Sebott wurde am Ende des WS 2004/05 emeritiert. Seit 2019 lebt er in der Seniorenkommunität Friedrich Spee in Köln-Mülheim.

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