Grundrecht auf analoges Leben
Klaus Mertes SJ

Mit dem immer stärker werdenden Druck der Digitalisierung wird das Smartphone zum Tool, ohne das der Alltag bald nicht mehr funktioniert. Doch dadurch entstehen neue Formen der Ausgrenzung.
Neuerdings wird über Handy-Verbote für Jugendliche diskutiert. Vor Jahren war das noch undenkbar. Da hieß es: „Digital first, Bedenken second.“ Familien und Schulen stehen gemeinsam unter dem immer stärker werdenden Druck der Digitalisierung. Er bestimmt zunehmend die alltägliche Lebenswelt von immer mehr Menschen.
Dabei tut sich ein Widerspruch zwischen den Verheißungen von „Digital first“ und dem tatsächlichen Erleben der Menschen auf. Die digitale Kommunikation mit Dienstleistern aller Art geht zum Beispiel einher mit immer mehr Zwang, die jeweiligen Portale und Apps mit entsprechenden Daten zu füttern. Das Smartphone wird zum Tool, ohne das der Alltag nicht mehr funktioniert: Die BahnCard gibt es nur noch in digitaler Form; Kunden benötigen für den Kauf bestimmter Güter ein Kundenkonto; Fahrkartenautomaten für die Bahn und den ÖPNV werden an vielen Orten abgebaut; die neuen Packstationen verlangen die Post & DHL-App; Bedienung per Bildschirm oder Abholkarte vor Ort entfallen. Briefmarkenautomaten werden mit Verweis auf digitale Lösungen (App-Frankierung) sukzessive abgebaut; Banken erheben steigende Gebühren für Überweisungen in Papierform oder schaffen den Schalterdienst ganz ab; Parkgebühren in den Städten werden über Apps eingezogen; in manchen Restaurants ist die Speisekarte nur noch via QR-Code einsehbar. Und so weiter.

Durch die Digitalisierung des Alltags entstehen neue Formen der Ausgrenzung. Sie treffen vor allem die Alten, die Armen, die Kinder, die Obdachlosen. Sollte die geplante Abschaffung des Bargeldes durchgesetzt werden, wird sich dieser Effekt noch einmal erheblich verschärfen. Das hat neben dem sozialen auch einen freiheitsrelevanten Aspekt: Es gibt nämlich keine einklagbare Bürgerpflicht, ein Smartphone zu besitzen. Dafür gibt es durchaus Gründe, die im Ermessen der Einzelperson liegen – man mag diese Gründe gut oder schlecht finden –, zum Beispiel ein Smartphone gar nicht besitzen zu wollen; unerreichbar sein zu wollen; auf Erziehung ohne Smartphone Wert zu legen; sich von digitalen Übergriffen abzugrenzen; den Datenmonopolen zu misstrauen; Technik nur dann zu nutzen, wenn man sie ausreichend versteht; geistig nicht mehr in der Lage zu sein, die rasanten Änderungen nachzuvollziehen; kein Geld für ein Smartphone zu haben oder es nicht dafür ausgeben zu wollen; einen stationären Computer daheim zu bevorzugen.
‚Es gibt kein Recht darauf, die elementare Grundversorgung nur denen zukommen zu lassen, die ein Smartphone besitzen.‘
Vor diesem Hintergrund werden Stimmen laut, die ein Grundrecht auf analoges Leben fordern. Genauso wenig wie es trotz allen unumkehrbaren technischen Fortschritts je einen Zwang gab, ein Auto zu besitzen, darf es heute Zwang zum Handy-Besitz geben. Es gibt, anders gesagt, zwar kein Recht darauf, mit einem Eselskarren die Autobahn nutzen zu dürfen, doch daraus folgt nicht, dass es ein Recht darauf gibt, die elementare Grundversorgung nur denen zukommen zu lassen, die ein Smartphone besitzen und bereit sind, eine App nach der anderen mit ihren Daten zu füttern.
Übergriff der Digitalisierung auf das Leben
Grundrechte haben den Sinn, Minderheiten zu schützen. Sie sind zugleich auch Abwehrrechte. Die größer werdende Minderheit derjenigen, die Bedenken gegenüber den digitalen Übergriffsmöglichkeiten von staatlichen und privaten Datenmonopolen haben, ist nicht das Amish-Volk des digitalen Zeitalters. Vielmehr kommen die warnenden Stimmen aus den Verwaltungen selbst, den Betrieben, den Bildungsinstitutionen. Sie unterscheiden zwischen Digitalisierung als hilfreichem Mittel zum außerdigitalen Zweck und dem Übergriff der Digitalisierung auf das Leben. Hier gilt: Bedenken first, Digital second. Es gibt da etwas zu schützen.
Klaus Mertes SJ hat in der August-Ausgabe 2026 der Stimmen der Zeit das Editorial zum Thema „Grundrecht auf analoges Leben“ geschrieben.
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