Schutz für Verfolgte bleibt notwendig
Stefan Keßler

Mit dem Inkrafttreten der GEAS-„Reform“ am 12. Juni 2026 steht das europäische Asylrecht vor tiefgreifenden Veränderungen. Ausgerechnet zum 75. Jubiläum der Genfer Flüchtlingskonvention gerät deren zivilisatorische Errungenschaft im Mainstream von Entsolidarisierung und völkerrechtlicher Aushöhlung zunehmend unter Druck.
I.
In Berlin trägt eine kleine Straße den Namen von Varian Fry. Dieser amerikanische Journalist versorgte in Marseille ab 1940 mehr als tausend von der Gestapo des Dritten Reichs verfolgte deutsche Emigranten mit Geld, Pässen und Visa und brachte sie aus dem besetzten Frankreich in Sicherheit. Die Arbeit von Menschen wie dieses „guten Engels von Marseille“ war notwendig geworden, weil die internationale Gemeinschaft versagt hatte. Bemühungen, die Staaten dazu zu bringen, Verfolgte aus Hitler-Deutschland großzügig aufzunehmen, waren gescheitert. Menschen wurden an den Grenzen abgewiesen und den Nazi-Schergen ausgeliefert.
Auch vor diesem Hintergrund wurde vor 75 Jahren, am 28. Juli 1951, von den Vereinten Nationen das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ (Genfer Flüchtlingskonvention) verabschiedet. Dieser Vertrag enthält eindeutige Schutzgarantien – vor allem das Verbot, Verfolgte in den Verfolgerstaat abzuschieben. Das ist der Punkt, an dem auch die christlichen Kirchen und Organisationen wie der Jesuiten-Flüchtlingsdienst ansetzen: Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben einen Anspruch auf Schutz und dürfen nicht dorthin zurückgeschickt werden, wo ihnen (erneut) Verfolgung, Tod oder anderes schweres Leid drohen.
II.
Die Europäische Union hat im Sommer 2024 elf neue Verordnungen und eine Richtlinie verabschiedet. Dieses Paket ist als „Reform“ des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bekannt geworden. Zur Anpassung des deutschen Rechts an die neuen Vorgaben wurden Anfang dieses Jahres zwei Anpassungsgesetze beschlossen. Diese umfangreichen Rechtsänderungen werden größtenteils zum 12. Juni 2026, also fast zeitgleich mit dem 75. „Geburtstag“ der Genfer Flüchtlingskonvention, anwendbar.
Sie bedeuten (grob zusammengefasst): Wird eine Person an der Außengrenze – in Deutschland also vor allem an den Flughäfen – oder im Inland aufgegriffen, die nicht über die erforderlichen Papiere für eine legale Einreise verfügt, wird bei ihr eine „Voruntersuchung“ (Screening) durchgeführt. Als Ergebnis dieses Prozesses kann sie sofort wieder abgeschoben werden. Stellt die Person jedoch einen Asylantrag, wird zunächst festgestellt, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung dieses Schutzbegehrens zuständig ist. Ist das Asylverfahren in Deutschland durchzuführen, kann sich eine weitere Zulässigkeitsprüfung anschließen, die dazu führt, dass der Antrag entweder als unzulässig zurückgewiesen, der Asylantrag in einem beschleunigten Verfahren geprüft oder das reguläre Verfahren durchgeführt wird. Für die inhaltliche Entscheidung über das Schutzbegehren sind die Definitionen in der sogenannten Qualifikationsverordnung anzuwenden. Die Möglichkeiten, Schutzsuchende in Haft zu nehmen, wurden massiv ausgeweitet.
Zugleich gibt es Ansätze für eine Auslagerung („Externalisierung“) des Flüchtlingsschutzes. Es soll möglich werden, aufgrund von Vereinbarungen mit Staaten außerhalb Europas Schutzsuchende dorthin abzuschieben und ihnen nur dort Zugang zu Asylverfahren und Schutz zu bieten. Inwieweit dieses Konzept realisiert werden wird, bleibt allerdings abzuwarten.

III.
Solche Regelungen sind Ergebnisse eines politischen Diskurses, in dem das auf der Genfer Flüchtlingskonvention aufbauende Schutzsystem unter schweren Beschuss geraten ist. Im Mainstream der Entsolidarisierung und der Aushöhlung des Völkerrechts droht die zivilisatorische Errungenschaft, die das Schutzsystem für Schutzlose darstellt, unterzugehen. Das treibt auch die von verschiedenen Akteuren betriebene Spaltung innerhalb der Gesellschaft voran.
Dabei hat schon Papst Franziskus gefordert, dass der einzelne Mensch im Mittelpunkt stehen muss: „Und doch darf man nie vergessen, dass die Migranten an erster Stelle nicht Nummern, sondern Personen sind, Gesichter, Namen und Geschichten.“
Das Eintreten für den Schutz und die Rechte von Menschen in Not ist konservativ und progressiv zugleich: Konservativ, weil wir damit Mitmenschlichkeit und Solidarität bewahren. Und progressiv, weil wir eine Gesellschaft anstreben, in der alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft die gleichen Rechte genießen. In der Schutzsuchende keinen Varian Fry mehr brauchen.
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