Jesuiten 2023-4 (Schweiz-Ausgabe)

Jesuiten-Flüchtlingsdienst Schweiz: Dorthin gehen, wo sonst niemand hingeht Beim Start des Jesuiten-Flüchtlingsdienst – Jesuit Refugee Service Schweiz (JRS) im Herbst 2009 leiteten uns die drei Stichworte, die unsere weltweite Arbeit seit der Gründung 1980 charakterisieren: accompany – serve – advocate. Genauso wichtig sind die drei ignatianischen Kriterien: 1. Eine Antwort auf die je grössere Not geben. 2. Dorthin gehen, wo sonst niemand hingeht. 3. Nach Möglichkeit eine breitere Wirkung erzielen. Dies führte uns zunächst in Basel und seit 2016 auch im Kanton Zürich zu den abgewiesenen Asylsuchenden. Das Regime der Nothilfe Gemäss Artikel 12 der Schweizer Bundesverfassung muss jeder Mensch, der sich registriert im Land aufhält, ein Dach über dem Kopf, genügend Essen sowie eine rudimentäre Krankenversicherung haben. Dieser Nothilfe-Artikel bedeutet für abgewiesene Asylsuchende ein fremdbestimmtes, kontrolliertes, perspektivenloses Leben. Sie werden in abgelegenen Unterkünften wie alten Schulhäusern, Containern oder unterirdischen Bunkern untergebracht. Dort müssen sie, um pro Tag zwischen acht und zehn Franken zu erhalten, morgens und abends ein Formular unterschreiben. Jede Erwerbstätigkeit ist untersagt. Ihr Leben wird so schwer als möglich gemacht, damit sie bald „freiwillig“ ausreisen. Doch auch die soziale Isolation und die oft fehlende Privatsphäre in den Mehrbetträumen sind krankmachende Faktoren. Hinzu kommen die posttraumatischen Belastungen der Menschen, die von Erlebnissen in ihren Heimatländern und auf der Flucht herrühren. Studien zur psychischen Gesundheit Geflüchteter konstatieren: Um Traumata überhaupt bewusst werden zu lassen und sie mit therapeutischer Hilfe aufzuarbeiten, braucht es die Sicherheit des Angekommenseins. Aber wer nicht weiss, ob er bleiben darf, kann psychisch nicht ankommen. In der Schweiz trifft dies mehrere Mehrbettzimmer in der Notunterkunft Glattbrugg 34 AUS DER REGION

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