Jesuiten 2015-3

Aber nicht jedes Kirchenasyl wird von der Behörde als Härtefall eingestuft – am Ende der Pilotphase werden konkrete Zahlen auf den Tisch kommen. Die Kirchen werden argumentieren, dass sie Flüchtlinge vor drohenden Menschenrechtsverletzungen schützen. Das Bundesamt wird auf die EU-rechtlichen Rahmenbedingungen in Form der Dublin-Verordnung pochen. Doch wer wollte den Flüchtlingen verdenken, dass sie aus verzweifelten Situationen, denen sie in einigen Mitgliedsstaaten ausgesetzt sind, in ein anderes Land weiter fliehen? Und wer könnte ihnen erklären, dass sie bei erfolgloser Klage einfach nur Pech gehabt haben? Denn Verwaltungsgerichte urteilen in ähnlichen Fällen völlig unterschiedlich – der eine Richter stoppt eine Rückschiebung, an der ein anderer nichts auszusetzen findet. Pfarrgemeinden und Ordensgemeinschaften, die Kirchenasyl gewähren, tun das nicht leichtfertig. Sie hören den Flüchtlingen zu, nehmen ihre Erfahrungen und Ängste ernst und greifen dann ein, wenn sie von der Schutzbedürftigkeit eines Menschen überzeugt sind. Dabei stützen sie sich auf die Expertise von Anwälten und Flüchtlingsorganisationen wie dem JRS. Und sie hegen generelle Zweifel am Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, das noch immer eher einer „grausamen Lotterie“ gleicht, wie es Cecilia Malmström, frühere EU-Kommissarin für Inneres, einmal ausdrückte. Für die beiden syrischen Brüder kam nach zweieinhalb Monaten Kirchenasyl die glückliche Wende: Das Bundesamt stufte sie als Härtefall ein und übernahm ihr Asylverfahren. Schule, Ausbildung, vielleicht Studium, Arbeit – nun steht die Tür offen für ein neues Leben in Deutschland. Dieter Müller SJ Foto: privat 32 Vorgestellt Jesuiten n September 2015 n Messe feiern Die Brüder Khaled (li) und Samir mit der Gemeinde- referentin Christine Steiner

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