Jesuiten 2010-2

Juni 2010/2 Jesuiten 13 stiegs des politischen Islamismus mehrfach prominente Muslime,die diesem kritisch gegenüberstanden,für abtrünnig erklärt und daraufhin unter Berufung auf die Scharia mit dem Tode bedroht, ja in Einzelfällen sogar tatsächlich zu Tode gebracht wurden. In der Diskussion versuchten etliche Gelehrte zu beweisen, dass die Todesstrafe für Apostasie der Religionsfreiheit keineswegs widerspreche.Andere vertraten den Standpunkt,dass eine solche Strafe im Widerspruch zu dem genannten Koranwort steht und darum heutzutage nicht mehr angewandt werden darf. Zur Rechtfertigung der Todesstrafe für Apostasie wurde hauptsächlich das Argument ins Feld geführt,mit dieser werde ja gar nicht die religiöse Überzeugung des Abtrünnigen bestraft,sondern nur dessen Hochverrat am muslimischen Gemeinwesen. Dieses Argument geht – abgesehen davon,dass es die Todesstrafe als solche fraglos billigt – von einer zumindest unter modernen Bedingungen nirgends vorhandenen Deckungsgleichheit von Staat und Glaubensgemeinschaft aus,aber auch von einem äußerst reduktionistischen Begriff von Religionsfreiheit,der die Bekenntnisfreiheit und das Recht auf Religionsausübung in Gemeinschaft mit anderen nicht einschließt.Diejenigen muslimischen Intellektuellen,die es für mit der Religionsfreiheit unvereinbar halten,Abfall vom Islam mit demTode zu bestrafen, melden Zweifel an der Authentizität des überlieferten Prophetenausspruchs an,der der Strafvorschrift der Scharia zugrunde liegt.Oder sie erklären,dieses Prophetenwort habe nur für die allerersten Anfänge des Islam gegolten,in denen dieser durch das nichtmuslimische Umfeld noch in seiner Existenz bedroht gewesen sei,und mithin gelte auch die Strafvorschrift schon längst nicht mehr. ■ Rotraud Wielandt © KNA-Bild Deutschlands größte Moschee in Duisburg.Der Kuppelbau im osmanischen Stil bietet Platz für 1.400 Gläubige

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