Jesuiten 2013-1

Dort brauchen wir juristische Kenntnisse. Denn auf der Seele lasten Fragen wie: Warum bin ich eingesperrt? Warum kann ich nicht in Deutschland bleiben? Der Staat übernimmt aber nur unter bestimmten Bedingungen die Kosten für einen Anwalt, und selbst bezahlen können ihn die meisten Abschiebungsgefangenen nicht. Damit wir in besonderen Fällen helfen können, haben wir einen Rechtshilfefonds eingerichtet, der nur durch Spenden finanziert wird: Dank dieser Unterstützung können wir Anwälte beauftragen, wenn wir annehmen, dass die Haft rechtswidrig ist. Im vergangenen Jahr haben wir 80 Abschiebungsgefangenen einen Rechtsbeistand vermittelt, den meisten von ihnen in Bayern. 47 von ihnen konnten ihre Freilassung erstreiten oder bekamen nachträglich Recht. Die Klage eines minderjährigen Flüchtlings aus Somalia, der in der Jugendabteilung der Untersuchungshaft inhaftiert wurde, ging bis zum Bundesgerichtshof. Die höchste Instanz hat entschieden, dass dieser junge Mensch, der überdies schon Schlimmes auf der Flucht erlebt hatte, gar nicht hätte inhaftiert werden dürfen. Beim Bundesgerichtshof liegen weitere Fälle, von denen wir uns sowohl Gerechtigkeit für den Einzelnen wie auch eine Grundsatzentscheidung erhoffen. Wir tun das in der Überzeugung, „dass die Förderung der Gerechtigkeit notwendig zum Dienst am Glauben gehört“. „Illegale“ Wir sind in unseren Sprechstunden auch Ansprechpartner für Menschen ohne Papiere und bringen ihre Anliegen über das „Katholische Forum Leben in der Illegalität“ oder über den Sachausschuss Migration des Diözesanrates in eine breitere Öffentlichkeit ein. Forderungen, die anfangs utopisch schienen, kommen Schritt für Schritt voran: Heute können Kinder in die Schule gehen, ohne dass ihr Aufenthaltsrecht überprüft werden muss, und es gibt eine medizinische Notfallversorgung. In der Wirklichkeit hakt es aber noch an vielen Stellen. Rechtsanwalt Heiko Habbe gibt juristischen Rat im Einzelfall und vertritt als JRS Policy Officer menschenrechtliche Anliegen gegenüber der Politik. Härtefallkommission Manchmal ist für die Menschen, die unsere Beratung aufsuchen, die Härtefallkommission die letzte Hoffnung. Ich vertrete das Erzbistum Berlin in dieser Kommission. Sie kann dem Innensenator empfehlen, aus humanitären Gründen ein Bleiberecht zu gewähren. An uns wenden sich Familien mit Kindern, die in Berlin zwar eine neue Heimat gefunden, aber kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen haben. Menschen, die dem Elend 31 Jesuiten n März 2013 n Die Sprache der Steine Ein somalischer Flüchtling in der Abschiebungshaft Berlin-Köpenick. Der JRS weiß nicht, wo er heute ist oder wie es ihm geht. Foto: Sibylle Fendt

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