Jesuiten 2020-1

SCHWERPUNKT Kinder- und Jugendschutzkonzepte als Qualitätsmerkmal Die öffentliche Wahrnehmung der Arbeit kirchlicher Einrichtungen und die Glaubwürdigkeit im Punkto Kinder-und Jugendschutz wird bis heute überschattet von neuen Berichten erwachsener Betroffener, die in ihrer Kindheit/Jugend in kirchlichen Einrichtungen sexuellen Missbrauch erlebt haben. Seit 2010 sind jedoch vielfältige Maßnahmen getroffen und umgesetzt worden. Für die Umsetzung braucht es Menschen, die sich in einem Bereich engagieren, der im Alltag oft auf große Widerstände trifft. Hier bedarf es mutiger, engagierter Menschen, die sich bewusst darauf einlassen und sich für den aktiven Schutz von Kindern, Jugendlichen und besonders verwundbaren Menschen einsetzen. Die Offenlegung eines sexuellen Missbrauchs in einer Institution erschüttert diese zutiefst. Schnell wollen viele Menschen, die nicht betroffen sind, zum normalen Alltag zurückkehren. Sie verschließen sich den notwendigen Veränderungen und der Reflexion darüber, wie das alles geschehen konnte. Dies wird aber von den betroffenen Menschen und ihren Familien, als erneute Verletzung empfunden. Um Schutzkonzepte zu erstellen, braucht es eine Gruppe von Menschen, die durch das gemeinsame Anliegen ihre Einrichtung, zu einem sicheren Ort zu machen verbunden sind und eine gemeinsame Haltung haben. Nur das gemeinsame Anliegen eine gesetzliche Auflage zu erfüllen, reicht in diesem Fall nicht aus, sondern produziert eher Widerstände. Dabei geht es in einem ersten Schritt darum den Schutz- und Handlungsauftrag kirchlicher Einrichtungen in den Blick zu nehmen und sich seiner zu vergewissern. Er ordnet sich ein in den gesamtgesellschaftlichen Schutzauftrag, Kinder und Jugendliche insbesondere vor sexualisierter Gewalt zu schützen und sensibel dafür zu sein, dass diese auch außerhalb von kirchlichen Einrichtungen unterschiedliche Formen der Gewalt erleiden können. Die gesetzlichen Grundlagen dieses Schutzauftrages sind die UN- Kinderrechtskonvention, das Kinder- und Jugendhilfegesetz im und das 2012 verabschiedete Bundeskinderschutzgesetz. Darüber hinaus regeln die Ordnungen der Deutschen Bischofskonferenz die Prävention und Intervention von Verdachtsfällen in den Diözesen und Orden. Der präventive Ansatz der katholischen Kirche heute ist eine Grundhaltung, welche die Rechte von Kindern und Jugendlichen achtet, aktiv fördert und durchsetzt. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche auch heute noch Formen der physischen, der psychi12 JESUITEN n MÄRZ 2020 n MACHT

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