Wie wird Mitspracherecht zum Zukunftsmotor?

Gesetze und Regelungen, die fast 100 Jahre alt sind: Das klingt alles andere als modern und zukunftsweisend. Erst recht, wenn sie Bedingungen von Ar­beit und Beschäftigung regeln sollen. Oder doch? Pater Gangolf Schüßler SJ, im HPH verantwortlich für die Qualifi­zierung von Mitarbeitervertretungen, hat eine klare Meinung: »Damals wie heute herrscht die Überzeugung, dass der Staat nicht alles regeln kann. Und das ist wirklich fortschrittlich.«

Es geht um den sogenannten »Dritten Weg«. Er ist in Artikel 140 des Grundgesetzes beschrieben und besagt, im Rückgriff auf Artikel 137 der Weimarer Verfassung: »Jede Religionsgesellschaft ordnet und ver­waltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.« Übersetzt heißt das, dass kirchliche Arbeitgeber und ihre Arbeit­nehmerinnen und -nehmer eine Dienstgemeinschaft bil­den, in der sie die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse gemeinsam aushandeln und gestalten – »und das soll in der Folge zu besseren Ergebnissen führen«, so Schüßler.

Inhalte sind etwa die Verhandlung über Arbeitszeit-und Überstundenregelungen, aber auch über Personal­politik und -entwicklung, Kündigungsschutz oder Ge­sundheitsmanagement.

Gleichberechtigt!

Das ist das eigentlich Besondere an diesen Themen: Mit­arbeitervertretungen und Dienstgeber verhandeln auf Augenhöhe. Neu gewählten MAV-Mitgliedern fällt dies mitunter schwer. Pater Schüßler spürt das in den Ein­führungsveranstaltungen: »Da sitzt eine bunt gemischte Gruppe zusammen, aus ganz verschiedenen Berufsgrup­pen und Hierarchiestufen. Und die erfahren nun, dass sie mit ihrem Arbeitgeber gleichberechtigt verhandeln sollen. Das ist eine echte Herausforderung.«

Auf der anderen Seite ist der »Dritte Weg« auch für den Dienstgeber eine große Verpflichtung: Denn er muss dem Anspruch gerecht werden, »dass die kirchlichen Arbeitgeber es besser machen als andere Unternehmen und Institutionen«, stellt Pater Schüßler fest.

Herausforderung Ökonomisierung

Eine aktuelle Entwicklung zeigt beispielhaft, wie wichtig das Miteinander von MAV und Arbeitgeber ist: Die zunehmen­de Ökonomisierung im Gesundheitswesen und die dadurch entstehenden Konzernstrukturen machen die Bildung eines Wirtschaftsausschusses zwingend notwendig. Dafür brau­chen die Mitarbeitervertretungen mehr Wissen und Quali­fizierung und es sind entsprechende Anpassungen im Mit­bestimmungsrecht notwendig. Ein Unternehmen profitiert hier von einer gut qualifizierten MAV, indem beispielsweise Arbeitszeitregelungen viel besser angeglichen oder gemein­sam mit der Belegschaft Lösungen bei Herausforderungen gefunden werden können.

Auch die MAV-Qualifizierung selbst befindet sich stets im Wandel – für Pater Schüßler bedeutet das die Entwick­lung immer neuer Schulungsangebote. Dafür müssen auch qualifizierte Fachreferenten und -referentinnen gefun­den werden; eine ganz neue Frage also, die Viele bewegt und zugleich die Lust auf entsprechende Veranstaltungen weckt. »Genau das macht meine Arbeit spannend!«, betont Gangolf Schüßler leidenschaftlich.

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