• P. Jörg Alt SJ während einer Straßenblockade in München
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Gericht verschärft Strafe für P. Jörg Alt SJ wegen Straßenblockade

Das Amtsgericht Nürnberg hat das Strafmaß gegen P. Jörg Alt SJ wegen seiner Teilnahme an einer Straßenblockade vor dem Nürnberger Hauptbahnhof am 16. August 2022 erhöht: Statt der bisherigen 60 Tagessätze verhängte der Richter 75 Tagessätze zu 15 Euro. Pater Alt hatte sich bei der Protestaktion mit Klimaaktivisten der "Letzten Generation" auf der Straße festgeklebt. Gegen den ersten Strafbefehl von 60 Tagessätzen hatte er Einspruch eingelegt. Auch gegen das neue Urteil will Pater Alt die nächste Instanz anrufen. 

"Da ich stets deutlich machte, über keine persönlichen Einkünfte zu verfügen und Gelder meines Ordens und unserer Spender nicht zur Begleichung meiner Strafen verwenden möchte, sehe ich mich erstmals der realen Möglichkeit von Ersatzfreiheitsstrafe und Gefängnis gegenüber", sagte Pater Alt nach dem Urteil. "Was mich dabei aber vor allem ärgert ist, dass die Ziele und Beweggründe des Protests keine angemessene Würdigung erhalten haben.“

Pater Alt nennt Verweigerungshaltung des Bundesverkehrsministers als Auslöser

Nach Auskunft von Pater Alt lehnte der vorsitzende Richter zwei Beweisanträge ab: Im ersten Fall sollte wissenschaftlich dargelegt werden, dass der Klimanotstand schon jetzt existiert und die Bundesregierung keine angemessenen Maßnahmen dagegen unternimmt, obwohl sie es könnte. Der Richter unterstellte dies als wahr und legte auch seine persönliche Unzufriedenheit mit dem Regierungskurs in dieser Sache dar. Im zweiten Fall sollte die Angemessenheit und Eignung von Zivilem Widerstand als Form des Protests begründet werden. Dies wurde für die weitere Verhandlungsführung und angesichts der Fakten als irrelevant angesehen. 

Pater Alt bekräftigte, dass die Weigerung der Bundesregierung, insbesondere von Verkehrsminister Volker Wissing, Auslöser für seine Bereitschaft war, an Straßenblockaden teilzunehmen. Dies wurde ihm am 13. Juli 2022 klar, als Minister Wissing sich weigerte, ein angemessenes Sofortprogramm zur Emissionsminderung im Verkehrssektor vorzulegen. "Dazu wäre er nach dem geltenden Klimagesetz verpflichtet gewesen", so Pater Alt. Diese Weigerung sei für ihn der Auslöser gewesen, seine bis dahin geltenden Vorbehalte gegen Straßenblockaden aufzugeben.

Was ist geboten, wenn es um die Überlebensgrundlagen der Menschheit geht?

Für Alt geht es nach eigener Auskunft beim Klimaschutz letztlich um die Frage, "was in einer Demokratie nicht nur legitim ist, sondern geboten ist, wenn die Überlebensgrundlagen der Menschheit und der zivilisierte Umgang in unserem Land auf dem Spiel steht". Er ergänzte: Eine Gesellschaft, die während der Corona-Pandemie schon Risse zeigte, weil Toilettenpapier und Nudeln knapp geworden seien, werde erst recht hässlich reagieren, wenn Lebensmittel insgesamt knapp würden und mit einer wachsenden Zahl an Zuwanderern geteilt werden müssten.

Das Gericht sagte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), der Vorsitzende Richter habe sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft angeschlossen, dass Pater Alt sich des Straftatbestands der gemeinschaftlichen Nötigung in 13 Fällen schuldig gemacht habe. Der Richter habe dafür keine Rechtfertigungsgründe gesehen. Politische Willensbildung lasse sich auch auf legale Weise gestalten, etwa über die Gründung von Parteien. Zudem habe es kein Sicherheitskonzept für den Protest gegeben.

Weitere Informationen: P. Dr. Jörg Alt SJ: Einlassung zu den gegen mich gerichteten Vorwürfen

Unterdessen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Bundesregierung verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Der 11. Senat gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND statt. Das Gericht stellte fest, dass die Bundesregierung mit zusätzlichen Maßnahmen gegensteuern muss, um die Klimaziele für die Jahre 2024 bis 2030 sicher zu erreichen. Mehr dazu auf Tagesschau.de

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